Die Hans Carossa Klinik ist ein Plankrankenhaus nach §108 2. SGB V für das Fachgebiet Psychotherapeutische Medizin mit einem regionalen und überregionalen Versorgungsauftrag, d.h. dass bei uns sowohl Patienten aus der näheren Umgebung als auch aus dem gesamten Bundesgebiet behandelt werden.
Sämtliche Versicherte aller gesetzlichen Krankenkassen, Ersatzkassen und privaten Krankenversicherungen sowie Beihilfe-Bezieher können in der Klinik behandelt werden.
Ein vorheriger Antrag, wie bei Rehamaßnahmen, ist also nicht erforderlich.
Die Hans Carossa Klinik ist keine Einrichtung der Vorsorge oder Rehabilitation; die Rentenversicherungsträger kommen daher als Kostenträger für die Behandlung nicht in Betracht.